ISO / EMAS

 

 

TIPP: Die Anforderungen an das Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001:1996 sind in der EMAS-Verordnung abgedruckt (kostenlos erhältlichen z. B. über www.emas-logo.de) - in Zukunft voraussichtlich auch die neue ISO 14001:2004! Den Wortlaut der ISO 14001:1996 finden Sie auch direkt hier.

Was hat EMAS mit ISO 14001 zu tun?!

“EMAS ist ISO Plus“

Die Anforderungen der ISO 14001 an ein Umweltmanagementsystem (Kapitel 4) sind auch Kernbestandteil von EMAS. In EMAS („EMAS II“ gemäß EG-Verordnung Nr. 761/2001 Anhang I A) ist Kapitel 4 Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem der ISO 14001 enthalten. EMAS verlangt die Erfüllung dieser Anforderungen und darüber hinaus jedoch noch eine sogenannte “Umwelterklärung” und besondere Anstrengungen hinsichtlich

  • Einhaltung von Rechtsvorschriften
  • Umweltleistung
  • Externer Kommunikation und Beziehungen
  • Einbeziehung der Arbeitnehmer

Hieraus ergibt sich eine besondere Qualität von EMAS, vor allem durch die Ausrichtung auf Kommunikation, Partizipation, Dialog und Transparenz . Dies schafft Vertrauen und bringt Verbindlichkeit sowie Dynamik in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltperformance.

“EMAS ist staatlich privilegiert - ISO 14001 ist international orientiert”

 Die ISO 14001 ist das Ergebnis privatwirtschaftlicher Normung. Ein ISO-Zertifikat, das den Spielregeln der Normung entspricht, wird von privaten Zertifizierungsgesellschaften mit Akkreditierung bei der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) ausgestellt. EMAS  basiert auf einer gesetzlichen EG-Verordnung und wird nach deutschem Umweltauditgesetz von staatlich zugelassenen und beaufsichtigten Umweltgutachtern bzw. Umweltgutachterorganisationen geprüft. EMAS wird nicht zuletzt auch deshalb von der deutschen Umweltpolitik, den Umweltbehörden und der am Umweltschutz interessierten Öffentlichkeit bevorzugt.

EMAS-Anwender werden in ein öffentlich zugängliches nationales EMAS-Register bzw. das EU-Register eingetragen, können das EMAS-Logo verwenden und ihre Umwelterklärung in das EU-Verzeichnis “EMAS Environmental  Statemenst Library“ aufnehmen lassen.

.EMAS gilt als das anspruchsvollere, aber auf Europa bzw. sogar den deutschsprachigen Raum konzentrierte System, während die ISO 14001 über die EU hinausgehende, internationale Akzeptanz erfährt - vgl. auch die “Peglau-Liste”.

 

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Was bedeutet die Revision der ISO 14001 für EMAS

Da sich ISO 14001:1996 und ISO 14001:2004 materiell im Anforderungsniveau nicht unterscheiden, befinden sich nach Interpretation der EU-Kommission sowohl diejenigen Organisationen, welche die Anforderungen der ISO 14001:1996, als auch jene Organisationen, welche die Anforderungen der ISO 14001:2004 erfüllen, in Übereinstimmung mit Anhang I A der EMAS-Verordnung. Grundsätzlich gelten dabei weiterhin die (teilweise) abweichenden Definitionen und zusätzlichen Anforderungen von EMAS.

Die Europäische Kommission hat erklärt, dass sie eine Anpassung von EMAS an die neue ISO 14001 schnell durchführen wolle. Beschränkt man sich auf die Anpassung von EMAS Anhang I A an die neue ISO 14001, so könnte diese Anpassung bereits nach einem Jahr nach Veröffentlichung der neuen ISO 14001 abgeschlossen sein. In welcher Form die Anforderungen der ISO 14001 zukünftig in EMAS integriert sein werden (z.B. Verweis, Textabdruck) ist noch offen. Den Verordnungstext berührende Anpassungen bleiben der (obligatorischen) Revision von EMAS (5 Jahre nach Inkrafttreten) vorbehalten, die voraussichtlich im Jahr 2006 beginnen und 2007/8 abgeschlossen sein wird.

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NACE-Code und EAC-Code

“Alle Organisationen können sich branchenorientiert beteiligen”: Beide Systeme, ISO 14001 und EMAS, sind branchenoffen und branchenorientiert aufgebaut, d.h. alle Organisationen können sich beteiligen und werden von Prüfern (Zertifizierer, Umweltgutachter) geprüft, die branchenbezogenes Know-how aufweisen müssen. Organisationen, die sich zertifizieren bzw. validieren lassen wollen, müssen darauf achten, dass der Prüfer auch für ihre Branche zugelassen ist. Die Brancheneinteilung erfolgt

  • bei ISO 14001 - Zertifizierungen nach dem sogenannten EAC-Code
    (Branchencode der “European Accreditation of Certification”, die 1997 in der “European co-operation for Accreditation” (EA) aufgegangen ist)
  • im EMAS-Bereich nach dem sogenannten NACE-Code
    (Branchencode gemäß der EG-Verordnung Nr. 3037190 die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft betreffend, die im Jahr 2007 überarbeitet und der nordamerikanischen Systematik NAICS (siehe
    www.census.gov) angepaßt werden soll)

EAC

Wirtschaftszweig

NACE

1

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht

01; 02; 05

2

Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

10; 11; 12; 13; 14

3

Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung

15; 16

4

Textil- und Bekleidungsgewerbe

17; 18

5

Ledergewerbe

19

6

Holzgewerbe

20

7

Papiergewerbe

21

8

Verlagsgewerbe

22.1

9

Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Trägern

22.2; 22.3

10

Kokerei und Mineralölverarbeitung

23.1; 23.2

11

Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen

23.3

12

Chemische Industrie

24 ohne: 24.4

13

Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

24.4

14

Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren

25

15

Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden

26 ohne: 26.5; 26.6

16

Herstellung von Zement, Kalk, Gips und Erzeugnissen aus Beton

26.5; 26.6

17

Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen

27; 28

18

Maschinenbau

29

19

Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik, Optik

30; 31; 32; 33

20

Schiffbau

35.1

21

Luft- und Raumfahrzeugbau

35.3

22

Anderer Fahrzeugbau (Kraftwagen, Schienenfahrzeuge, Krafträder, Fahrrräder)

34; 35.2, 35.4, 35.5

23

Herstellung von Möbel, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen

36

24

Rückgewinnung, Recycling

37

25

Elektrizitätsversorgung

40.1

26

Gasversorgung

40.2

27

Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung

40.3; 41

28

Baugewerbe

45

29

Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern

50; 51; 52

30

Gastgewerbe

55

31

Verkehr- und Nachrichtenübermittlung

60; 61; 62; 63; 64

32

Kredit- und Versicherungsgewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen (ohne Bedienungspersonal)

65; 66; 67; 70; 71

33

Datenverarbeitung, Informationstechnik

72

34

Forschung und Entwicklung, Architektur- und Ingenieurbüro

73; 74.2

35

Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen

74 ohne 74.2

36

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung

75

37

Erziehung und Unterricht

80

38

Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen

85

39

Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen

90; 91; 92; 93

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Integrierte Managementsysteme

Unternehmen und Organisationen wollen häufig mehrere Aufgabenfelder “systematisch managen”, wie Qualität, Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Sicherheit, Hygiene. Hierfür gibt es jeweils verschiedene Modelle:

Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001, QS 9000, VDA 6.1  u.a.)

  • Umweltmanagementsystem (ISO 14001, EMAS u.a.)
  • Arbeitssicherheitsmanagementsystem (OHRIS, ASCA, BS8800, SCC u.a.)
  • Gesundheitsschutzmanagementsystem (z.B. nach EFQM-Modell u.a.)
  • Sicherheitsmanagementsystem (nach Seveso II - RL bzw. StörfallV u.a.)
  • Hygienemanagementsystem (HACCP u.a.)

Je nach Bedarf gilt es, diese Systeme und Modelle in die Organisation zu integrieren. Hilfreich können hierfür Tabellen sein, die Einzelbausteine einzelner Systeme gegenüberstellen.

Siehe hierzu z.B. die Tabellen im “Leitfaden: Arbeitshilfe zur Integration eines Sicherheitsmanagementsystems nach Anhang III der Störfallverordnung 2000 in bestehende Managementsysteme” (SFK-GS-31) des Arbeitskreises Managementsysteme der Störfallkommission - kostenloser Download unter www.sfk-taa.de

Gemeinsame Basis des Aufbaus “Integrierter Managementsysteme” ist häufig die Beschreibung, Analyse und Gestaltung der im Unternehmen bzw. in der Organisation ablaufenden Prozesse; diese Vorgehensweise wird auch von der neuen ISO 9001:2000 unterstützt.

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Zertifizierungsaufwand

Häufig besteht Unsicherheit darüber, wie zeitaufwendig denn eine ISO-Zertifizierung bzw. EMAS-Validierung ist und was der Zertifizierer bzw. Umweltgutachter dafür verlangen kann.

Zwei Punkte sind klar:
Letztendlich sind es immer die individuelle Bedingungen der Organisation, individuelle Vereinbarungen mit dem Prüfer und dessen individuelle Arbeitsweise, die Aufwand und Kosten der externen Prüfung bestimmen. Folgende Zusammenstellungen können jedoch der Abschätzung des erforderlichen (Zeit-)Aufwands dienen:

Zertifizerer und bestimmte Institutionen haben “Richtzeiten” für die Prüfung von Umweltmanagementsystemen aufgestellt:

Bei der Prüfung von Umweltmanagementsystemen wird in aller Regel die Größe der Organisation (Mitarbeiterzahl) sowie die Umweltrelevanz zugrundegelegt.

Indikatoren für die Umweltrelevanz sind die Einstufungen der Organisation bzw. deren Anlagen im Umwelt- und Sicherheitsrecht; Anhaltspunkte geben insbesondere:

  • 4., 11. und 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Anhänge I und II zum Umwelthaftungsgesetz
  • Anhang I zur IVU-Richtlinie
  • Anlagen und Anhänge zu UVP-Richtlinien bzw. UVP-Gesetz

Beispiel: Für die Prüfung des Umweltmanagementsystems einer gewerblichen Organisation mit mittlerer Umweltrelevanz und einer Größe von 200 Mitarbeitern werden folgende Richtzeiten angesetzt:

vom Berufsstand der Umweltgutachter:

7 Manntage gesamt

von einem TÜV:

5-6 Manntage gesamt (davon 3-3,5 vor Ort)

nach einer österreichischen Richtlinie:

8 Manntage gesamt (davon 4-5 Tage vor Ort)

von einer Zertifizierungsgesellschaft:

6 Manntage vor Ort

nach ISO/ EAC - Leitfaden für Zertifizierer:

8 Manntage gesamt (davon 6 Tage vor Ort)

 

 

 

Diese Beispiele machen deutlich, mit welchem Zeitaufwand im Allgemeinen zu rechnen ist. Es bietet sich für zertifizierungsinteressierte Organisationen an, sich vor Beauftragung bei den Institutionen und anbietenden bzw. konkurrierenden Zertifizierern zu informieren. Neben dem voraussichtlichen Zeitaufwand sollten in jedem Fall weitere Kriterien bedacht werden:

  • Qualitätsunterschiede (“erfahrene und weniger erfahrene Prüfer”)
  • Preisunterschiede (“hohe und geringe Tagessätze”) sowie
  • Unterschiede in Renommee und Reputation der Prüfer (und damit des Zertifikats)

Unter bestimmten Marktbedingungen ist eine EMAS-Validierungen (inklusive ISO 14001 - Zertifizierung) kostengünstiger zu haben, als eine bloße ISO 14001 - Zertifizierung:

Während es für ISO 14001 - Zertifizierungen mehr oder weniger am Markt durchsetzbare Richtzeiten gibt (z.B. EAC-Leitfaden - s.o.), existieren keine solche Mindestprüfzeiten für EMAS-Validierungen. Daher liegen die preisbestimmenden Prüftzeiten bei EMAS häufig unter denen einer Zertifizierung.

Aber: Nicht nur der Preis sollte entscheiden, auch die Qualität der Prüfung, die von der zur Verfügung stehenden Prüfzeit abhängt!

Weitere Fragen oder Anregungen? Dann besuchen Sie das Diskussionsforum!


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