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Stufen auf dem Weg zur Norm |
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Bis eine Norm offiziell verabschiedet ist entstehen Norm-Vorstufen, also Dokumente, die im Laufe des Normungsverfahren entstehen. Im folgenden sind die typischen Stufen der Normentwicklung am Beispiel des Werdegangs der ISO 14001 dargestellt: |
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Entwicklungsstufe |
Bezeichnung des Dokuments |
Beispiel |
Arbeitsentwurf |
Working Draft (WD) |
ISO/WD 14001 |
Entwurfsvorschlag |
Committee Draft (CD) |
ISO/CD 14001 |
Normentwurf |
Draft International Standard (DIS) |
ISO/DIS 14001 |
Schlussentwurf |
Final Draft International Standard (FDIS) |
ISO/FDIS 14001 |
Internationale Norm |
International Standard (ISO) |
ISO 14001 |
Nationale Norm |
Deutsche Norm (DIN) |
DIN EN ISO 14001 |
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Der Normungsablauf im Einzelnen |
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Es besteht, auf nationaler wie auf internationaler Ebene, ein vordefinierter Ablauf der Normung, der folgende Stufen beinhaltet: |
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International (ISO)
Vorschlagsstufe Vorschläge für die Erarbeitung Internationaler ISO Normen können von verschiedenen Seiten kommen, von den ISO-Mitgliedern, also nationalen Normungsinstitutionen, oder auch aus ISO-Gremien wie Technischen Komitees (TC), Unterkomitees (SC),...). Bei ausreichender Unterstützung wird der Vorschlag in das Arbeitsprogramm des TC oder SC aufgenommen, die Vorschlagsstufe (Proposal Stage) ist abgeschlossen
Bearbeitungsstufe Die Bearbeitungsstufe (Preparatory Stage) umfasst die Ausarbeitung eines Arbeitsentwurfes (Working Draft, WD). Meist sind mehrere WDs nötig, bis ein Entwurfsvorschlag (Committee Draft, CD) zu Stande kommt und in die nachfolgende Komiteestufe (Committee Stage) gehen kann.
Komiteestufe Auf der Komiteestufe wird das Dokument dem zuständigen TC oder SC zur Kommentierung unterbreitet. In Folge entscheidet er konsensual über die Durchführung des Umfrageverfahrens.
Umfragestufe In der Umfragestufe (Enquiry Stage) wird der internationale Norm-Entwurf (Draft International Standart, DIS) allen Mitgliedern zur Prüfung und Abstimmung (Ja, Nein oder Enthaltung) innerhalb von fünf Monaten vorgelegt. Zur Annahme des DIS ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit des zuständigen TC oder SC und zugleich eine Drei-Viertel-Mehrheit aller abgegebenen Stimmen (ohne Enthaltungen) nötig.
Annahmestufe In dieser Stufe wird der Internationale Schlussentwurf (Final Draft International Standard, FDIS) allen Mitgliedern zur Abstimmung innerhalb von zwei Monaten unterbreitet. Hier kann der Schlussentwurf sachlich nicht mehr geändert werden. Für die Annahmebedingungen gelten die Bedingungen der Umfragestufe.
Veröffentlichungsstufe Es schliesst sich die Veröffentlichungsstufe (Publication Stage) an, in der das Zentralsekretariat der ISO die Norm drucken lässt und dann verteilt. |
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National (DIN)
Normungsantrag Jedermann hat die Möglichkeit, Normanträge zu stellen. Der zuständige Normenausschuss entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Annahme oder Ablehnung des Antrags; ggfls. wird ein neuer Ausschuss gegründet. Der Antragsteller erhält einen Bescheid. Wird der Normungsantrag angenommen, wird darüber die Öffentlichkeit durch eine Mitteilung im DIN-Anzeiger unterrichtet.
Normvorlage Liegt dem Normungsantrag ein Normvorschlag bei, so wird dieser als erste Normvorlage behandelt. Andernfalls erstellt der zuständige Ausschuss eine Normvorlage, der weitere folgen können. Ist die Bearbeitung so weit gediehen, dass das Ergebnis der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt werden kann, verabschiedet der Ausschuss die Vorlage als Normentwurf.
Normentwurf Der freigegebene Normentwurf wird gedruckt, im DIN-Anzeiger angezeigt und vom Beuth Verlag zum Verkauf freigegeben. Jedermann kann dann beim zuständigen Ausschuss Stellungnahmen mit Begründung einreichen. Dafür stehen im Regelfall 4 Monate, jedoch mindestens 2 Monate zur Verfügung. Die eingegangenen Stellungnahmen werden innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Einspruchsfrist behandelt. Jeder Stellungnehmende ist über das Beratungsergebnis zu unterrichten. Ergeben sich wesentliche Änderungen des Inhaltes, wird ein zweiter Entwurf erstellt, zu dem wiederum Stellung genommen werden kann. Der Ausschuss kann auch beschließen, einen Normentwurf ersatzlos zurückzuziehen.
Norm Hat der Ausschuss schließlich alle eingegangenen Stellungnahmen behandelt und sich über die Fassung der herauszugebenden Norm geeinigt, wird diese Fassung vom Ausschuss verabschiedet. Es wird ein Kontrollabzug angefertigt, der als Normurkunde in das Deutsche Normenwerk aufgenommen, an den Beuth Verlag weitergegeben und von diesem gedruckt und als Norm verkauft wird. Die Dauer der Bearbeitung von der Annahme des Normungsantrages bis zum Erscheinen der Norm soll insgesamt 3 Jahre nicht überschreiten. |
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Kooperation/Übernahme Internationale Normen sollen, unter der Voraussetzung, dass bei ihrer Erarbeitung die deutsche Öffentlichkeit informiert und zur Stellungnahme aufgefordert wurde und ihre Stellungnahmen bei der Erarbeitung der Internationalen Norm berücksichtigt worden sind, ohne Überarbeitung in deutscher Übersetzung als Deutsche Norm übernommen werden. Europäische Normen (EN) müssen in jedem Fall unverändert als Deutsche Normen übernommen werden. Deshalb haben Normungsausschüsse internationale Arbeiten auf ihrem Gebiet zu verfolgen und als sogenannte “Spiegelgremien” mit zu bearbeiten.
In der “Vereinbarung über die technische Zusammenarbeit zwischen ISO und CEN” (die sogenannte Wiener Vereinbarung vom Juni 1991) werden u. a. die Übertragung von Normungsarbeiten von CEN auf ISO und die Übernahme von bestehenden internationalen Normen als Europäische Normen geregelt.
Wurde eine ISO-Norm von CEN als EN-Norm übernommen, so besteht wie bei allen europäischen Normen für die nationalen Normungsinstitutionen wie das DIN als Mitglied von CEN die Verpflichtung, die EN-Norm unverändert zu übernehmen. Gemäß der “Stillhaltevereinbarung” haben die CEN-Mitglieder ausserdem die Verpflichtung, während der Vorbereitung und nach Annahme einer EN weder eine neue noch eine überarbeitete nationale Norm zu diesem Arbeitsgegenstand zu veröffentlichen, die nicht vollständig mit der EN übereinstimmt; eventuell vorhandene nationale Normen sind zurückzuziehen.
Überprüfung/Zurückziehung Eine Überprüfung und Bestätigung von Normen findet in der Regel mindestens alle fünf Jahre statt (Systematic Review). Für die Überarbeitung einer Norm gilt der gleiche Geschäftsgang wie für die Herausgabe einer Erstausgabe. Eine Norm muss ohne Ersatz zurückgezogen werden, wenn ihr Weiterbestehen wissenschaftlich, technisch oder aus anderen Gründen nicht mehr vertretbar ist oder kein praktisches Bedürfnis mehr besteht. Entschieden wird dies, mit Begründung und Einspruchsfrist (mind. 2 Monate), durch den zuständigen Arbeitsausschuss des jeweiligen Normenausschusses. Mit dem Erscheinen einer Neuausgabe oder mit dem Einstellen des Verkaufs im Falle einer Zurückziehung verlieren die Normen ihre Gültigkeit. |
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Grundsätze der Normungsarbeit |
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Neben den allgemeinen Grundsätzen der Freiwilligkeit, Öffentlichkeit, Sachbezogenheit, Beteiligung aller interessierter Kreise und Ausrichtung am allgemeinen Nutzen werden Normen durch das Konsensprinzip bestimmt.
Konsens ist die allgemeine Zustimmung, die durch
- das Fehlen aufrechterhaltenen Widerspruchs gegen wesentliche Inhalte seitens irgendeines wichtigen Anteils der betroffenen Interessen und
- durch ein Verfahren gekennzeichnet ist, das versucht, die Gesichtspunkte aller betroffenen Parteien zu berücksichtigen und alle Gegenargumente auszuräumen.
Ist - in Ausnahmefällen - in einem Arbeitsgremium eine Abstimmung erforderlich, kann gegen das geschlossene Votum eines wesentlichen an der Normung interessierten Kreises keine Entscheidung getroffen werden.
Prüfkriterien für “gute Verfahren” privater Normsetzung können sein: (nach Martin Führ: “Reform der europäischen Normungsverfahren - Zusammenfassung”, Darmstadt: September 1995)
- Verfahrensablauf:
Frühzeitige Beteiligung aller interessierten Kreise, Screening auf Umwelt- und Gesundheitsrelevanz, besondere Verfahrensrechte der Minderheit
- Ausgewogene Zusammensetzung: Interessenpluralismus, Perspektivenpluralismus, Möglichkeit zur Meinungserarbeitung durch Ressourcenbereitstellung, Sachkundige Vertretung auch “diffuser” Interessen
- Tranzparenz: Allgemein zugängliche Information über Verfahrensstand und Verfahrensplanung, Dokumentation der Entscheidungsfindung, Begründung der getroffenen Festlegungen, Dokumentation von Minderheiten-Voten
- Ergebniskontrolle: Abstrakte Normenkontrolle auf Gemeinwohlaspekte, Inzidente Überprüfung im Einzelfall
- Fortlaufende Anpassung: Initiativrecht zur Überprüfung, periodische Überprüfung
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Vertragliche Grundlagen des DIN |
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In Deutschland stellt Normen u.a. das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. auf. Das DIN ist eine private Institution, wird jedoch von der Bundesregierung als Zentralorgan der Normung, als deutsche “Nationale Normungsorganisation” anerkannt. Grundlage hierfür ist der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN vom 5. Juni 1975. Die fachliche Arbeit wird von ehrenamtlichen Mitgliedern (Fachleuten) in Arbeitsausschüssen geleistet.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des Umweltschutzes in der Normung wurde innerhalb des DIN die “Koordinierungsstelle Umweltschutz” (KU) und der “Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes” (NAGUS) durch die Vereinbarung zwischen dem BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) und dem DIN über die Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Normung vom 22. Oktober 1992 ins Leben gerufen. Die KU unsterstützt alle Normenausschüsse in Fragen des Umweltschutzes. Der NAGUS ist zuständig für die Normung von fachgebietsübergreifenden Grundlagen des Umweltschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. |
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